
Bundestag und Bundesrat haben im Herbst 2006 das Biokraftstoffquotengesetz verabschiedet, das die Empfehlungen der Europäischen Union in nationales Recht umsetzt. Es schreibt vor, dass dem Ottokraftstoff ab 2007 1,2 Prozent Bioethanol - gemessen am Energiegehalt – beigemischt werden muss. In den darauf folgenden Jahren wird dieser Wert um jährlich 0,8 Prozent erhöht, bis eine Beimischungspflicht von 3,6 Prozent erreicht wird.
Der neue umweltfreundliche Kraftstoff E85, bestehend aus rund 85 Prozent Bioethanol aus nachwachsenden Rohstoffen und 15 Prozent Ottokraftstoff, wird als besonders förderungswürdig angesehen und soll bis Ende 2015 steuerbegünstigt bleiben.
Heimisches Bioethanol erfüllt alle Nachhaltigkeitskriterien
Flächendeckende Beimischung bringt Bioethanolmarkt erneut ein deutliches Plus Der deutsche Bioethanolmarkt ist im Jahr 2009 erneut kräftig gewachsen. Die Produktion des Biokraftstoffs stieg im Vergleich zum Vo...
Memorandum der Verbände der deutschen Biokraftstoffwirtschaft BDBe, UFOP und VDB zur Beimischung von Biokraftstoffen