17 Dezember 2010

Pressemitteilung: "Ergebnis der Klimakonferenz in Cancún: Deutsche Bioethanolwirtschaft fordert konkrete Schritte zum Schutz des Regenwaldes"


Die deutsche Bioethanolwirtschaft begrüßt, dass in Cancún explizite Maßnahmen zum Kampf gegen klimaschädliche Landnutzungsänderungen und zum Schutz des Regenwaldes vereinbart wurden. Die europäische Biokraftstoffwirtschaft kann bei den internationalen Klimaschutzbemühungen zum Vorreiter werden. Daher müssen jetzt konkrete Vereinbarungen für nachhaltige Biokraftstoffe zwischen der EU und Regenwald-Staaten auf den Weg gebracht werden.

Klimaschutz heißt Regenwaldschutz

Mit dem Abkommen von Cancún bekommt der internationale Klimaschutz einen neuen Impuls. Besonders positiv ist, dass sich die Weltgemeinschaft auf Maßnahmen zum Schutz des Regenwaldes und zur Verhinderung von Landnutzungs­änderungen geeinigt hat.

 

Regelungen in den Regionen verhindern Landnutzungsänderungen

Die Vereinten Nationen setzen auf eine Problemlösung in den betroffenen Regionen: Sie fordern die Entwicklungsländer auf, nationale Strategien und Aktionspläne zum Regen­waldschutz zu entwickeln. Die Verantwortung der Industriestaaten besteht darin, diese Bemühungen zu unterstützen. Nach Ansicht der deutschen Bioethanol­wirtschaft ist dieser regionale Ansatz der richtige Weg, um die Abholzung des Regen­waldes zu stoppen. Nur durch direkt wirkende Gesetze und Regelungen in den betroffenen Staaten können Landnutzungsänderungen wirksam bekämpft werden.

 

Bilaterale Abkommen für nachhaltige Biokraftstoffe

Die deutsche Bioethanolwirtschaft fordert, die in der EU-Richtlinie Erneuerbare Energien 2009/28/EG vorgesehenen internationalen Vereinbarungen jetzt zu konkretisieren und klimaschädliche Landnutzungsänderungen durch Abkommen der EU mit den Staaten, die Biokraftstoffe produzieren, zu bekämpfen. Biokraftstoffe über­nehmen damit eine Schlüsselrolle im internationalen Klimaschutz: In diesen Ver­ein­barungen muss geregelt werden, dass Maßnahmen zum Schutz des Regen­waldes in Risikoregionen durchgesetzt werden – andernfalls dürfen keine Biokraft­stoffe in die EU exportiert werden.

 

Pressemitteilung als PDF

 

Kontakt:

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