30 März 2010

Rundschreiben: "Memorandum Biokraftstoffe"


Memorandum der Verbände der deutschen Biokraftstoffwirtschaft BDBe, UFOP und VDB zur Beimischung von Biokraftstoffen

Die Verbände der deutschen Biokraftstoffwirtschaft...

stellen fest:

 

  • Der Anteil der Biokraftstoffe am Kraftstoffmarkt ist im Wesentlichen wegen des Einbruchs des Marktes für Reinkraftstoffe (B100 und Pflanzenöl) seit dem Jahr 2008 stark zurückgegangen.
  • Die Beimischung von Biokraftstoffen zu fossilen Kraftstoffen ist für einen Ausgleich des Einbruchs des Reinkraftstoffmarktes zu gering.
  • Der von der Richtlinie Erneuerbare Energien (Rl. 2009/28) bis 2020 geforderte Mindestanteil von 10 % erneuerbarere Kraftstoffe kann mit der geltenden Biokraftstoffregelung im Bundesimmissionsschutzgesetz nicht erreicht werden.
  • Die bis 2014 geltende Biokraftstoffregelung im Bundesimmissionsschutzgesetz enthält keinen Anreiz zur Verwendung von Biokraftstoffen mit höherer Treibhausgasminderung. Die ab 2015 geltende Treibhausgasquote ist zu gering, um den Mindestanteil von 10 % erneuerbarer Kraftstoffe zu erreichen.
  • Die weit über die Mindestanforderung von 35 % Treibhausgasminderung in der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung hinausgehenden Minderungspotenziale der heimischen Biokraftstoffe werden nicht genutzt. Kurzfristig sind durch Biokraftstoffe Treibhausgasminderungen von ca. 50 % und mittelfristig bis zu ca. 70 % machbar.
  • Die Voraussetzungen für die ab dem 1. Juli 2010 notwendige Beimischung von Biokraftstoffen mit zertifizierten Nachhaltigkeitsnachweisen sind nicht gegeben. Das würde voraussetzen, dass spätestens bis Ende März 2010 die dafür notwendigen ca. 3.000 Unternehmen der Biokraftstofferzeugungskette zertifiziert wären. Dies erscheint nach dem gegenwärtigen Stand ausgeschlossen.

schlagen zur Lösung dieser Probleme folgende Maßnahmen vor:

  • Mindestanteil Biokraftstoffe anheben
    Die bis zum Jahr 2014 auf 6,25% begrenze Biokraftstoffquote wird ab dem Jahr 2011 auf 7 % angehoben und steigt in jährlichen Schritten auf 10% im Jahr 2020 (Anlage).
  • Pflicht zur Treibhausgasminderung anheben
    Die bislang erst ab dem Jahr 2015 geltende Pflicht, die Treibhausgasemissionen von Kraftstoffen zu mindern, wird auf das Jahr 2013 vorgezogen und auf 4,5% festgesetzt. Bis zum Jahr 2020 steigt die Treibhausgasminderungspflicht jährlich um 0,5 Prozentpunkte auf 8% (Anlage).
  • höhere Biokraftstoffanteile zulassen
    Ab dem Jahr 2015 wird in der 10. BImSchV die freiwillige Beimischung von 20% vol. Bioethanol im Benzin (E 20) und von 30% vol. Biodiesel im LKW-Diesel (B 30) zugelassen.
  • Übergangsregelung für Ernte 2010
    Im Jahr 2010 geerntete Biomasse wird in die für die Ernte 2009 geltende Übergangsregelung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung einbezogen.

weisen darauf hin, dass

  • die vorgeschlagenen Maßnahmen steuerneutral sind und sich auf die Verbraucherpreise von Kraftstoffen nur gering und tendenziell dämpfend auswirken.
  • für die öffentlichen Haushalte wegen der vollen Versteuerung der im Rahmen der Biokraftstoffregelung beigemischten Biokraftstoffe keine Mindereinnahmen entstehen. Jährlich zusätzliche Einnahmen aus Steuern und Sozialabgaben ergeben sich für die öffentlichen Haushalte bei Bioethanol in Höhe von ca. 96 Mio. € und bei Biodiesel von ca. 45 Mio. € pro 100.000 t beigemischtem inländischem Biokraftstoff (Quelle: Ifo).
  • Biokraftstoffe wegen ihrer Kompatibilität mit den vorhandenen Versorgungsstrukturen und Antriebstechnologien im Vergleich mit Technologien wie elektrischen Antrieben oder Wasserstoff die kostengünstigste Alternative zu fossilen Kraftstoffen sind.

Memorandum als PDF (inklusive Anlage)

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